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   BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21   

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https://dejure.org/2021,56140
BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 (https://dejure.org/2021,56140)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem von der Klägerin zitierten Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - (BVerfGE 145, 20 Rn. 181 ff.) hinreichend geklärt.

    Danach verstößt das Fehlen von gesetzlichen Kriterien für die bei der Wiedererteilung von Erlaubnissen zu treffende Auswahl unter Spielhallen mit nach Ablauf der Übergangsfrist erloschenen Altgenehmigungen, die zueinander den gesetzlichen Mindestabstand nicht einhalten, dann nicht gegen den Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, wenn der Eingriff in die Berufsfreiheit durch eine Übergangsfrist und die Möglichkeit einer Härtefallbefreiung vom Mindestabstandserfordernis abgemildert ist und nur eine bestimmbare Anzahl von Bestandsspielhallen betrifft (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a.a.O. Rn. 183).

    Insofern gebietet es die ohnehin geforderte Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber auch ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017, a.a.O. Rn. 185).

    Sowohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als auch das Berufungsgericht haben ihrer Entscheidung den bundesrechtlichen Maßstab des Gesetzesvorbehalts aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - (BVerfGE 145, 20 Rn. 182, 185) zugrunde gelegt.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Grundsätzliche Bedeutung kommt der Rechtssache schließlich nicht wegen der von der Klägerin geltend gemachten Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 4. September 2017 (11 ME 330/17) zu.

    Es hat dem nordrhein-westfälischen Landesrecht hinreichende Auswahlkriterien bei kollidierenden Spielhallenstandorten sowie die Möglichkeit entnommen, eine Amortisierung von im Vertrauen auf den Bestand einer gewerberechtlichen Erlaubnis getätigten Investitionen zu berücksichtigen, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg für das dortige Landesrecht verneint hatte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 330/17 - NVwZ 2017, 1552 Rn. 16 ff., 19).

  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Sie rügt lediglich eine Verletzung dieses bundesrechtlichen Grundsatzes, ohne aufzuzeigen, dass dessen Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt wäre, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Sie rügt lediglich eine Verletzung dieses bundesrechtlichen Grundsatzes, ohne aufzuzeigen, dass dessen Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt wäre, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 4 C 16.92

    Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung der Kostenentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene zu 1 mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7) und die Beigeladene zu 2 keinen Antrag gestellt hat.
  • BVerwG, 17.06.2019 - 10 B 21.18

    Nachweis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Die Abweichung der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts von der Rechtsprechung eines anderen Oberverwaltungsgerichts kann zwar grundsätzlichen Klärungsbedarf im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO indizieren (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 10 B 21.18 - juris Rn. 6), sofern sie dieselbe Norm des revisiblen Rechts betrifft.
  • BVerwG, 24.07.1996 - 7 KSt 7.96

    Gebühren und Kosten: Erstattung von außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 29.21
    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil die Beigeladene zu 1 mit ihrem Antrag, die Beschwerde zurückzuweisen, keine Ausführungen zur Sache gemacht hat (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3 und vom 24. Juli 1996 - 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 S. 7) und die Beigeladene zu 2 keinen Antrag gestellt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2023 - 3 M 459/23

    Abweichungsentscheidung nach § 246 Abs. 14 BauGB für die Errichtung einer

    Es entspricht vorliegend nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen für erstattungsfähig zu erklären, weil dieser keinen eigenen Antrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 2021 - 8 B 29.21 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 13. Januar 1987 - 6 C 55.83 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 28.21

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

    Die Klägerin nimmt zur Begründung ihrer Beschwerde auf ihre Beschwerdebegründung wegen der Nichtzulassung der Revision im Verfahren ihrer auf eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis für ihre Spielhalle (8 B 29.21 ) gerichteten Klage Bezug.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem am selben Tage ergangenen Beschluss im Verfahren 8 B 29.21 .

  • BVerwG, 30.11.2021 - 8 B 30.21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision i.R.d. Erteilung der Erlaubnis

    Die Klägerin nimmt zur Begründung ihrer Beschwerde auf ihre Beschwerdebegründung wegen der Nichtzulassung der Revision im Verfahren ihrer auf eine Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung einer Erlaubnis für ihre Spielhalle (8 B 29.21 ) gerichteten Klage Bezug.

    Zur Begründung verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem am selben Tage ergangenen Beschluss im Verfahren 8 B 29.21 .

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